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   BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12   

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BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12 (https://dejure.org/2014,20824)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2014 - 9 AZR 946/12 (https://dejure.org/2014,20824)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 (https://dejure.org/2014,20824)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Entgelterhöhung in der Freistellungsphase

  • openjur.de

    Altersteilzeit; Entgelterhöhung in der Freistellungsphase

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Altersteilzeit - Entgelterhöhung in der Freistellungsphase

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersteilzeit im Blockmodell - Entgelterhöhung in der Freistellungsphase

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Entgelterhöhung bei Altersteilzeit in der Charité

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 423/10

    Altersteilzeit - Vergütungserhöhung in der Freistellungsphase

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12
    Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Mai 2012 (- 9 AZR 423/10 -) folge schon deshalb nichts anderes, weil für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis der Parteien nicht der LohnTV des Landes Berlin, sondern der ETV-Charité maßgebend gewesen sei.

    Wenn nach der Rechtsprechung des Senats ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche hat (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 26; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, BAGE 116, 86; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) , hindert dies eine Erhöhung des Entgelts in der Freistellungsphase nicht.

    Dies hat der Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 22. Mai 2012 (- 9 AZR 423/10 - Rn. 25 ff.) nochmals eingehend begründet.

    b) Für Alterszeitarbeitsverhältnisse, für die - wie für das Altersteilzeitarbeitsverhältnis der Parteien - die Regelungen des TV ATZ maßgebend sind, hat der Senat im Urteil vom 22. Mai 2012 (- 9 AZR 423/10 - Rn. 28) angenommen, die Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 TV ATZ belege, dass nach dem Willen der Tarifvertragsparteien des TV ATZ Altersteilzeitarbeitnehmer auch in der Freistellungsphase des Blockmodells von Bezügeerhöhungen nicht ausgeschlossen werden sollten.

    Die Beklagte hat keine Argumente vorgebracht, die die tragenden Ausführungen des Senats im Urteil vom 22. Mai 2012 (- 9 AZR 423/10 -) infrage stellen könnten.

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 449/04

    Vergütungsberechnung - Altersteilzeit - Blockmodell

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12
    Wenn nach der Rechtsprechung des Senats ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche hat (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 26; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, BAGE 116, 86; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) , hindert dies eine Erhöhung des Entgelts in der Freistellungsphase nicht.

    Komme es in der Freistellungsphase zu Lohnerhöhungen, einem Einfrieren oder einer Kürzung von Zuwendungszahlungen sei (mindestens) das auszuzahlen, was der Altersteilzeitarbeitnehmer erarbeitet habe (sh. hierzu BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 30, BAGE 116, 86) .

    Nicht vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer erhielten von der Vergütung, die für entsprechende vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer festgelegt sei, den Teil, der dem Maß der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit entspreche (vgl. hierzu BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 14, aaO) .

    Nach dieser Protokollerklärung seien für die Berechnung des Aufstockungsbetrags im Blockmodell allgemeine Bezügeerhöhungen zu berücksichtigen, soweit die zugrunde liegenden Bezügebestandteile ebenfalls an allgemeinen Bezügeerhöhungen teilnähmen (vgl. zum sog. Hätte-Entgelt: BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 21 ff., BAGE 116, 86) .

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12
    Wenn nach der Rechtsprechung des Senats ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche hat (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 26; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, BAGE 116, 86; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) , hindert dies eine Erhöhung des Entgelts in der Freistellungsphase nicht.
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 184/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12
    Daraus folge, dass auch ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell grundsätzlich die Bezüge erhalte, die eine entsprechende Teilzeitkraft bei Anwendung der tariflichen Vorschriften erhalten würde (BAG 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 30, BAGE 134, 202) .
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 353/02

    Vorhandwerkerzulage - Weiterzahlung - Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12
    Wenn nach der Rechtsprechung des Senats ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche hat (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 26; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 50, BAGE 118, 1; 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - Rn. 16, BAGE 116, 86; 24. Juni 2003 - 9 AZR 353/02 - zu A II 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 106, 353) , hindert dies eine Erhöhung des Entgelts in der Freistellungsphase nicht.
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 379/10

    Zuwendung - Altersteilzeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12
    § 4 Abs. 1 TV ATZ verweise lediglich auf "die sich für entsprechende Teilzeitkräfte bei Anwendung der tariflichen Vorschriften ... ergebenden Beträge" (BAG 18. Mai 2011 - 10 AZR 379/10 - Rn. 20) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - 4 Sa 1380/12

    Altersteilzeit - Blockmodell - Freistellungsphase - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 946/12
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. September 2012 - 4 Sa 1380/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.01.2016 - 9 AZR 564/14

    Altersteilzeit im Blockmodell - keine Anpassung des Arbeitsentgelts bei

    Der Hinweis des Klägers auf die Urteile des Senats vom 22. Mai 2012 (- 9 AZR 423/10 -) und vom 22. Juli 2014 (- 9 AZR 946/12 -) hilft ihm nicht weiter.

    Es bleibt dabei den Tarifvertragsparteien oder den Parteien eines Individualarbeitsvertrags unbenommen, für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen zu treffen (BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - aaO; vgl. auch BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 - Rn. 11) .

  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 4 Sa 32/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - private Dienstwagennutzung - Entgeltreduzierung -

    Die Teilzeitvergütung ist während des Zeitraums der Freistellungsphase auszuzahlen, der in seiner Lage dem Zeitraum der Arbeitsphase entspricht (BAG 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 -).

    a) Das eingeklagte Entgelt für den Zeitraum 1. Dezember 2013 bis 31. Mai 2014 entspricht nach der sogenannten Spiegelbildtheorie (BAG 17. November 2015 - 9 AZR 509/14 - BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 -) dem Wertguthaben, das sich der Kläger durch seine Arbeitsleistung im Zeitraum 1. Dezember 2009 bis 31. Mai 2010 erarbeitet hat.

  • BAG, 17.11.2015 - 9 AZR 509/14

    Altersteilzeit - Blockmodell - Tariferhöhung

    Daraus folgt, dass auch ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell für die gesamte Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses grundsätzlich die Bezüge erhält, die eine entsprechende Teilzeitkraft bei Anwendung der tariflichen Vorschriften erhalten würde (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 - Rn. 12; 19. April 2012 - 6 AZR 14/11 - Rn. 52; 4. Mai 2010 - 9 AZR 184/09 - Rn. 30, BAGE 134, 202) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2019 - 19 Sa 54/18

    § 7b SGB IV, Ziff. 6.2 Tarifvertrag über Zeitwertkonten im SWR vom 4. Dezember

    a) Fände die Bestimmung auf das Arbeitsverhältnis der Parteien keine Anwendung, könnte der Klägerin ab 1. Oktober 2017 auch die nach Maßgabe von Art. 1 des Gehaltstarifvertrages angehobene monatliche Vergütung zustehen (vgl. für Tariferhöhungen und Einmalzahlungen in der Freistellungsphase des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 - Rn. 8ff., 15, 16 juris; 22. Mai 2012 - 9 AZR 423/10 - Rn. 25ff., juris).

    (1) Für den Altersteizeitarbeitnehmer im Blockmodell hat das Bundesarbeitsgericht in den Entscheidungen vom 22. Mai 2012 (- 9 AZR 423/10 - juris) und vom 22. Juli 2014 (- 9 AZR 946/12 - juris) zwar angenommen, diesem stünden auch in der Freistellungsphase Einmalzahlungen und Anhebungen der laufenden Vergütung grundsätzlich zu.

  • ArbG Essen, 23.10.2023 - 6 Ca 1687/23
    Es bleibt dabei den Tarifvertragsparteien oder den Parteien eines Individualarbeitsvertrags unbenommen, für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen zu treffen (BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 564/14 Rn. 27; BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 449/04 - aaO; vgl. auch BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 946/12 - Rn. 11).
  • LAG Sachsen, 14.02.2018 - 2 Sa 294/17

    Höhe der Vergütung in der 2. (Freistellungs-)Hälfte eines

    b) Dies widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch des Altersteilzeitarbeitnehmers im Blockmodell auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche während der Freistellungsphase (Rechtsprechung zusammengefasst bei BAG vom 22.07.2014 - 9 AZR 946/12 - Juris Rdnr. 11).

    Denn dies hindert eine Erhöhung des Entgelts in der Freistellungsphase nicht (BAG vom 22.07.2014 a. a. O. m. w. N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2017 - 8 Sa 301/17

    Altersteilzeit - Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 TVÜ-Bund in der

    Doch ist andererseits gleichfalls in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Umstand, dass ein Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell während der Freistellungsphase Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche hat, eine Erhöhung des Entgelts in der Freistellungsphase nicht hindert (so zuletzt BAG 22.07.2014 - 9 AZR 946/12, ZTR 2014, 606 ff.).
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